Rechtsprechung
   VG Magdeburg, 07.11.2023 - 4 A 72/23 MD   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2023,42459
VG Magdeburg, 07.11.2023 - 4 A 72/23 MD (https://dejure.org/2023,42459)
VG Magdeburg, Entscheidung vom 07.11.2023 - 4 A 72/23 MD (https://dejure.org/2023,42459)
VG Magdeburg, Entscheidung vom 07. November 2023 - 4 A 72/23 MD (https://dejure.org/2023,42459)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2023,42459) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • OVG Sachsen-Anhalt, 28.04.2017 - 4 L 226/16

    Anspruch auf Erlass eines Widerspruchsbescheides; Anforderungen an die Erhebung

    Auszug aus VG Magdeburg, 07.11.2023 - 4 A 72/23
    In Fällen, in denen die Widerspruchsbehörde nur (noch) eine gebundene Rechtsentscheidung zu treffen hätte, der ein Ermessens-, Beurteilungs- oder Bewertungsspielraum nicht innewohnt, ist ein gerichtlich durchsetzbarer Anspruch auf Erlass eines Widerspruchsbescheides zu verneinen (Anschluss OVG LSA, Beschluss vom 28.04.2017 - 4 L 226/16 -, juris).

    Denn in derartigen Fällen fehlt in aller Regel das notwendige Rechtsschutzbedürfnis (OVG LSA, Beschluss vom 28.04.2017 - 4 L 226/16 -, juris Rn. 6 m.w.N.).

    In diesen Fällen ist es dem Betroffenen - auch aus Gründen der Verfahrensökonomie - zumutbar, auch ohne Widerspruchsbescheid die Anfechtung des Ausgangsbescheides zu betreiben bzw. direkt auf Verpflichtung des begehrten Verwaltungsaktes zu klagen (OVG LSA, Beschluss vom 28.04.2017 - 4 L 226/16 -, juris Rn. 7).

  • VG München, 16.01.2017 - M 8 SN 16.2877

    Verstoß gegen das Gebot der Rücksichtnahme wegen Verletzung der

    Auszug aus VG Magdeburg, 07.11.2023 - 4 A 72/23
    Dies ist bei den Bestimmungen über den Brandschutz nicht der Fall (ebenso für das Landesrecht in Bayern: BayVGH, Beschluss vom 17.09.2020 - 9 CS 20.1414 -, juris Rn. 22; VG München, Beschluss vom 16.01.2017 - M 8 SN 16.2877 -, juris Rn. 44 f.).

    Im Übrigen ist die Verpflichtung des Bauherrn, bestimmte bautechnische Nachweise und Bescheinigungen vorzulegen, ist zwar Voraussetzung für den Baubeginn oder bestimmte Abschnitte der Bauausführung, führt jedoch zu keiner Erweiterung des Prüfprogramms der Bauaufsichtsbehörde (vgl. VG München, Beschluss vom 16.01.2017 - M 8 SN 16.2877 -, juris Rn. 44 f.).

  • BVerfG, 30.04.2003 - 1 PBvU 1/02

    Rechtsschutz gegen den Richter I

    Auszug aus VG Magdeburg, 07.11.2023 - 4 A 72/23
    Die grundgesetzliche Rechtsschutzgarantie des Art. 19 Abs. 4 GG umfasst den Zugang zu den Gerichten, die Prüfung des Streitbegehrens in einem förmlichen Verfahren sowie die verbindliche gerichtliche Entscheidung (BVerfG, Beschluss vom 30.04.2003 - 1 PBvU 1/02 -, BVerfGE 107, 395).
  • BVerwG, 06.10.1989 - 4 C 14.87

    Nachbarrechtlicher Abwehranspruch gegen unter Verstoß gegen nachbarschützende

    Auszug aus VG Magdeburg, 07.11.2023 - 4 A 72/23
    Für die vorliegende Dreieckskonstellation, in der sich ein Betroffener gegen eine einem Dritten erteilte Genehmigung wendet, ist diese Rechtsprechung dahingehend zu modifizieren, dass ein gerichtlich durchsetzbarer Anspruch des Betroffenen auf Erlass eines Widerspruchsbescheides jedenfalls dann zu verneinen ist, wenn die einschlägigen drittschützenden Regelungen, auf die sich der Betroffene in einem solchen Fall lediglich zu berufen vermag (vgl. hierzu etwa BVerwG, Urteil vom 06.10.1989 - 4 C 14/87 -, juris Rn. 9), ein Ermessens-, Beurteilungs- oder Bewertungsspielraum nicht innewohnt.
  • BVerfG, 20.04.1982 - 2 BvL 26/81

    Anwaltsverschulden

    Auszug aus VG Magdeburg, 07.11.2023 - 4 A 72/23
    Ein Widerspruchsverfahren ist nicht notwendig (vgl. BVerfG, Beschluss vom 20.04.1982 - 2 BvL 26/81 -, BVerfGE 60, 253-305, Rn. 131).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.01.2009 - 10 A 1075/08

    Fenster als Rettungsweg

    Auszug aus VG Magdeburg, 07.11.2023 - 4 A 72/23
    Teils wird davon ausgegangen, die Behörde sei nicht nur befugt, sondern im Einzelfall sogar verpflichtet, ihre präventive Prüfung hinaus auf Brandschutzvorschriften zu erstrecken, nämlich dann, wenn die Gefährdung hochwertiger Rechtsgüter wie Leben oder Gesundheit von Menschen drohe oder brandschutzrechtlich relevante Maßnahmen alleiniger Genehmigungsgegenstand seien (OVG NRW, Urteil vom 28.01.2009 - 10 A 1075/08 -, juris).
  • BVerwG, 20.10.2016 - 2 A 2.16

    Akteneinsicht; Aktenherausgabe; Aktenvorlage; Anhörung; Beamtenverhältnis auf

    Auszug aus VG Magdeburg, 07.11.2023 - 4 A 72/23
    Es wird dann lediglich geprüft, ob die zuständige Stelle von einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangen ist, ob sie den anzuwendenden Begriff oder den gesetzlichen Rahmen, in dem sie sich frei bewegen kann, verkannt hat, ob sie allgemeingültige Wertmaßstäbe nicht beachtet, sachfremde Erwägungen angestellt oder gegen Verfahrensvorschriften verstoßen hat (vgl. z.B. BVerwG, Urteil vom 20.10.2016 - 2 A 2.16 -, juris Rn. 15).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 20.06.2012 - 2 M 38/12

    Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren; Prüfprogramm; Nachbarschutz; Anspruch auf

    Auszug aus VG Magdeburg, 07.11.2023 - 4 A 72/23
    Dieses sogenannte Wahlprüfprogramm des vereinfachten Baugenehmigungsverfahrens erstreckt sich damit anstatt auf das gesamte Bauordnungsrecht lediglich auf beantragte Abweichungen von bauordnungsrechtlichen Vorschriften (OVG LSA, Beschluss vom 20.06.2012 - 2 M 38/12 -, juris Rn. 6).
  • VGH Bayern, 17.09.2020 - 9 CS 20.1414

    Kein Verstoß gegen das Gebot der Rücksichtnahme bei Grenzbebauung

    Auszug aus VG Magdeburg, 07.11.2023 - 4 A 72/23
    Dies ist bei den Bestimmungen über den Brandschutz nicht der Fall (ebenso für das Landesrecht in Bayern: BayVGH, Beschluss vom 17.09.2020 - 9 CS 20.1414 -, juris Rn. 22; VG München, Beschluss vom 16.01.2017 - M 8 SN 16.2877 -, juris Rn. 44 f.).
  • VGH Hessen, 01.10.2010 - 4 A 1907/10

    Ablehnung des Bauantrags wegen fehlenden Sachbescheidungsinteresses

    Auszug aus VG Magdeburg, 07.11.2023 - 4 A 72/23
    Das insoweit der Behörde eingeräumte Ermessen zum bauaufsichtlichen Tätigwerden könne demgemäß bereits anlässlich des Baugenehmigungsverfahrens und im Baugenehmigungsverfahren ausgeübt werden, soweit dies zur Einhaltung der öffentlich-rechtlichen Vorschriften erforderlich sei (Hess. VGH, Beschluss vom 01.10.2010 - 4 A 1907/10.Z -, juris Rn. 12).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht